Wir haben Betriebsferien vom 23.12.24 bis 01.01.25  ✯  Ab dem 02.01.25 sind wir wieder persönlich für Sie da.

BFD Bundeswehr

Berufsförderungsdienst für Soldaten & Wehrdienstleistende
Leichterer Berufseinstieg nach Dienstzeitende
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Was ist der BFD?

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) hat das Ziel, die beruflichen Chancen von Berufssoldaten, freiwilligen Wehrdienstleistenden und Soldaten auf Zeit auf dem zivilen Arbeitsmarkt nach Dienstzeitende zu verbessern. Er soll ihnen eine bestmögliche berufliche Perspektive ermöglichen - dieser Anspruch liegt im Soldatenversorgungsgesetz begründet.

Welche BFD Maßnahmen gibt es?

Der BFD bietet eine breite Palette an Maßnahmen und Leistungen an, abhängig von der Dauer der Dienstzeitverpflichtung.
  • individuelle Beratungsgespräche zur zukünftigen Berufswahl
  • Informationsveranstaltungen, sowie Job- und Bildungsmessen (Hier finden Sie die Termine für 2025)
  • Bildungsmaßnahmen und Seminarprogramme
  • Vermittlung von Arbeits- oder Umschulungsplätzen
  • berufliche Rehabilitation von gesundheitsgeschädigten Soldaten
  • Erstattung diverser Kosten im Rahmen der beruflichen Eingliederung 
Auch Weiterbildungen für schulische oder berufliche Qualifikationen finanziell unterstützt. Diese werden dienstzeitbegleitend während der aktiven Wehrdienstzeit oder auch bis zu sieben Jahre nach Dienstende als interne oder externe BFD Maßnahme gefördert.

Unter internen Maßnahmen sind Aus-, Weiterbildungen, Vorträge und Seminare zu verstehen, die aus dem BFD-eigenen Maßnahmenkatalog stammen und deren Kosten vom BFD getragen werden. Zu den externen Maßnahmen zählen Lehr- und Studiengänge von öffentlichen oder privaten Bildungsanbietern. Das können auch Online-Lehrgänge der Social Media Akademie sein, wie beispielsweise die Online Marketing Manager Weiterbildung oder die Social Media Manager Weiterbildung.

Wie hoch ist mein Förderungsanspruch?

Der Anspruch auf die Förderung schulischer und beruflicher Bildung richtet sich nach der Dauer Ihrer Verpflichtungszeit bei der Bundeswehr. Die Lehrgangs- und Studiengebühren, sowie Kosten für Ausbildungsmittel können gemäß § 5 SVG Absatz 4 und § 19 BFöV Absatz 2 folgendermaßen erstattet werden:
  • Ab einer Verpflichtungszeit von 4 Jahren haben Sie bis zu 12 Monate nach Dienstzeitende einen Anspruch auf maximal 5.000 € für Bildungsmaßnahmen.
  • Ab 6 Jahren gilt bis zu 24 Monate nach dem Ende der Dienstzeit ein Höchstbetrag von 9.000 € für Bildungsmaßnahmen.
  • Waren Sie mindestens 8 Jahre im Dienst, haben Sie bis zu 36 Monate nach Dienstzeitende einen Anspruch maximal 13.000 € für Bildungsmaßnahmen.
  • Mit mindestens 10 Jahren Dienstzeit haben Sie bis zu 48 Monate danach einen Anspruch auf höchstens 17.000 € für Bildungsmaßnahmen.
  • Eine Verpflichtungszeit von 12 Jahren oder länger sichert Ihnen einen Bildungsanspruch bis zu 60 Monate nach Dienstzeitende mit maximal 21.000 € für Bildungsmaßnahmen.
Nicht genutzte Gelder verfallen nach Ablauf der jeweiligen Frist, wenn sie nicht bestimmungsgemäß verbraucht werden.

Wo finde ich den Berufsförderungsdienst?

Der Berufsförderungsdienst hat deutschlandweit 16 Regionalteams (darunter z.B. München, Nürnberg, Köln, Magdeburg, Kiel) und über 80 Standortteams. Nutzen Sie die Stellenbörse des BFD. Dort können Sie die Adresse und die Telefonnummer des für Sie am nächsten gelegene BFD-Standorts ausfindig machen.

Wie beantrage ich eine Förderung?

Zunächst sollten Sie sich überlegen, wie Sie sich Ihre Weiterbildung konkret vorstellen. Folgende Fragen können Ihnen als Anregung dienen:
  • Möchten Sie Ihre Bildungsmaßnahme in Teil- oder Vollzeit absolvieren?
  • Soll Ihre Bildungsmaßnahme in Präsenz oder per Fernunterricht stattfinden?
  • Wie hoch sind die Kosten für die Bildungsmaßnahme?
  • Für welche Bildungsanbieter interessieren Sie sich konkret?
  • Passt die Bildungsmaßnahme zu Ihrem angestrebten Eingliederungsziel?
  • Wie lange dauert die Bildungsmaßnahme und wann findet sie statt?
Bestenfalls haben Sie vor dem ersten Gespräch mit Ihrem Berater bereits eine Vorstellung von Ihrem persönlichen Aus- oder Weiterbildungsbedarf. Denn Sie müssen gemeinsam mit Ihrem zuständigen BfD Berater ein konkretes Wiedereingliederungsziel festlegen, das Ihre beruflichen Karrierewünsche nach der Bundeswehr widerspiegelt. Anschließend werden die erforderlichen Schritte zur Zielerreichung und zur Umsetzung der BFD Förderung in einem Förderungsplan zusammengefasst. Dieser ist eine Pflichtvoraussetzung für die Bewilligung der Leistungen. Aber keine Sorge: Der Förderungsplan kann in den weiteren Beratungsgesprächen noch angepasst werden.

Machen Sie den ersten Schritt!

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie zum Berufsförderungsdienst Bundeswehr.
Telefon:
+49 (621) 180 695 210

FAQs zum Berufsförderungsdienst

Habe ich Anspruch auf die Förderungsmaßnahmen des BFD?

Insbesondere Berufssoldaten, freiwillige Wehrdienstleistende und Soldaten auf Zeit haben einen Anspruch auf berufliche Förderungsmaßnahmen der Bundeswehr.

Wo finde ich die BFD Formulare?

Hier finden Sie alle Formulare und Anträge rund um die beruflichen Karriere- und Förderungsmöglichkeiten während Ihrer Dienstzeit und nach Dienstzeitende.

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.
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