Wir haben Betriebsferien vom 23.12.24 bis 01.01.25  ✯  Ab dem 02.01.25 sind wir wieder persönlich für Sie da.

Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt: Voraussetzungen und Möglichkeiten

von Nina Probst

Weiterbildungen können helfen, einen Job zu bekommen oder den Beruf zu behalten. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es Förderungen durch die Agentur für Arbeit. Doch welche Weiterbildung zahlt das Arbeitsamt tatsächlich? Was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier im Überblick.

Gute Möglichkeiten einer beruflichen Weiterbildung

Menschen in ein Arbeitsverhältnis vermitteln und sie langfristig dort halten – das ist Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit. Weiterbildungen können dabei helfen, vor allem in unserer schnelllebigen Welt, in der sich durch Digitalisierung und Globalisierung auf dem Arbeitsmarkt ständig etwas ändert. Daher ist es möglich, durch das Arbeitsamt eine Förderung für Weiterbildungen zu erhalten – für Teilnahmegebühren, Reise- oder Materialkosten. Ein Recht darauf gibt es nicht, aber wenn die Voraussetzungen passen, stehen die Chancen auf einen Zuschuss oder gar eine komplette Übernahme der Lehrgangskosten mithilfe eines Bildungsgutscheins gut.

Neu ist dabei: Seit 1. Januar 2025 erfolgt die finanzielle Unterstützung durch die Agentur für Arbeit auch für Kunden des Jobcenters.

Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit – die Voraussetzungen

Wenn Sie eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung machen möchten, um einen Job zu finden oder ihren zu behalten, fragen Sie sich wahrscheinlich: Habe ich ein Recht auf eine Förderung vom Arbeitsamt? Die Antwort darauf lautet: Nein. Doch wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, stehen die Chancen gut, dass das Arbeitsamt Weiterbildungen oder Umschulungen dennoch bezahlt. Neben notwendigen Formalitäten muss die Weiterbildung bestimmte Ziele verfolgen: Zum Beispiel soll durch sie eine bestehende Arbeitslosigkeit beendet oder eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden können. Auch den Berufsabschluss nachzuholen kann ein Grund sein, weshalb das Arbeitsamt eine Weiterbildung finanziell fördert.

Folgende Personen können eine Förderung in Anspruch nehmen

  • Arbeitslose und Arbeitssuchende: Wenn die neue Qualifizierung die Chancen auf den Erwerb einer Neuanstellung verbessert, ist eine Übernahme der Kosten sehr wahrscheinlich. In der Regel beträgt die Förderung dann die kompletten Lehrgangskosten.
  • Von Arbeitslosigkeit bedroht oder in Kurzarbeit: Wenn eine Weiterbildung verhindern kann, dass jemand arbeitslos wird, stehen die Chancen ebenfalls gut. Auch dann, wenn der bisherige Job etwa aufgrund psychischer Probleme nicht mehr ausgeübt werden kann.
  • Berufsrückkehr oder Wiedereinstieg: Wer in seinem Berufsleben mindestens vier Jahre eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichtet hat und in den Beruf einsteigen oder zurückkehren will, kann eine Förderung beantragen.

Weiterbildungsförderung von Beschäftigten

Auch wer in einem Unternehmen beschäftigt ist, kann eine Förderung der beruflichen Weiterbildung in Anspruch nehmen. Schließlich spielt die persönliche und berufliche Entwicklung von Beschäftigten auch für die Arbeitgeber eine große Rolle und Fortbildungen sind ein gutes Instrument, um Mitarbeiter langfristig zu binden und ihnen in der Firma neue Wege zu ermöglichen.

Durch das Qualifizierungschancengesetz unterstützt die Agentur für Arbeit Betriebe mit Zuschüssen zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall. Wichtig ist, dass bei der beruflichen Weiterbildung mehr als 120 Stunden absolviert werden, die allerdings nicht am Stück stattfinden müssen. Ob in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend: Die Fortbildung muss Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Die Übernahme der Kosten kommt hier auf die Größe des Betriebs an. Möglich sind zwischen 25 und 100 Prozent der Weiterbildungskosten und die Übernahme des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung zwischen 25 und 75 Prozent. Die genauen Informationen zur Förderung durch die Agentur für Arbeit finden Sie hier: Bundesagentur für Arbeit - Individuelle Förderung von Beschäftigten.

Diagramm mit Förderhöhen für Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt nach Unternehmensgröße: unter 49, unter 250, über 250 und über 2.500 Mitarbeiter.
Diese Grafik beschreibt die prozentuale Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.

Um die richtige Weiterbildung für die eigenen Beschäftigten zu finden, hilft das nationale Onlineportal „mein NOW" Dort finden Unternehmen etwa einen Fördernavigator mit bundesweiten Angeboten sowie Förderungen des Bundeslandes. Außerdem finden Sie dort Branchentrends, Online-Tests und verschiedene Tools, um die betriebliche Weiterbildung zu planen.

Welche Weiterbildung zahlt die Bundesagentur für Arbeit?

Was heißt es, dass eine Weiterbildung "zertifiziert" ist? Das ist im Sozialgesetzbuch (§ 179) geregelt. Darin ist verankert, dass eine zertifizierte Weiterbildung bei der Gestaltung von Organisation, Inhalten, Methoden und Materialien erfolgversprechend sein muss, dass die Teilnahmebedingungen angemessen und die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllt sind. Die sogenannte AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) für Institute, Bildungsträger und Weiterbildungen stellt daher die Qualität sicher.

AZAV-zertifizierte Weiterbildungsangebote der Social Media Akademie finden Sie hier: Bildungsgutschein Weiterbildung

Beispiele für Weiterbildungen, bei denen eine finanzielle Unterstützung durch die Agentur für Arbeit erfolgt:

Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt - In dieser Tabelle sind verschiedene Förderprogramme der Arbeitsagentur aufgelistet, die für eine berufliche Weiterbildung gelten. Dazu zählen Bildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz, Kurzarbeit, Weiterbildungsprämie, Zukunftsstarter.
Diese Grafik beschreibt einige Möglichkeiten, wie berufliche Weiterbildungen durch die Agentur für Arbeit gefördert werden können.

Weitere Angebote, die nicht vom Arbeitsamt kommen

Auch folgende Angebote außerhalb denen der Agentur für Arbeit können für Fördermöglichkeiten infrage kommen:

  • Aufstiegs BAföG
  • Aufstiegsstipendium
  • Weiterbildungsstipendium
  • Bildungsprämie
  • Bildungsscheck
  • Bildungsurlaub

Welche Kosten übernimmt das Arbeitsamt?

Sind die Voraussetzungen erfüllt und hat das Arbeitsamt einer Förderung der beruflichen Weiterbildung zugestimmt, geht es an die Kostenübernahme. Hier zahlt das Amt aber keineswegs einfach eine Pauschale, sondern finanziert bestimmte Kosten einer beruflichen Weiterbildung:

  • Teilnahmegebühren
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Kosten für Verpflegung
  • Kosten für eine Kinderbetreuung
  • Prüfungsgebühren
  • Arbeitsentgelt (für Arbeitgeber)

Je nach Maßnahme und individueller Situation können die Beträge, die das Arbeitsamt für eine berufliche Weiterbildung bezahlt, stark variieren. Übrigens: Das Arbeitslosengeld läuft während der Weiterbildung ganz normal weiter. Die Dauer des Bezugs verlängert sich sogar: Pro Tag der Fortbildung verringert sich die Anspruchszeit nur um einen halben Tag. Dies gilt, wenn zum Zeitpunkt der Beantragung noch mindestens 30 Tage Anspruch bestanden. Einen Sonderfall stellt die Kurzarbeit dar. Hier kann den Antrag auch der Arbeitgeber stellen, um für die Arbeitnehmer im Unternehmen eine berufliche Weiterbildung gefördert zu bekommen.

Hinweise zur Förderung durch das Arbeitsamt

  1. Leistungen können nur dann bewilligt werden, wenn Sie sich vor Beginn der Teilnahme beraten lassen und das Vorliegen der Voraussetzungen bescheinigt wurde.
  2. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Sie Ihr Arbeitsverhältnis wegen Aufnahme einer Weiterbildungsmaßnahme niemals kündigen.
  3. Um die Voraussetzungen zu prüfen kann es notwendig sein, einen Ärztlichen Dienst oder den Berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit einzuschalten.
  4. Arbeitslosengeld wird Ihnen monatlich nachträglich, Weiterbildungskosten (vor allem also Kinderbetreuungs- und Fahrkosten) werden monatlich im Voraus gezahlt.
  5. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II – Arbeitslosengeld II – werden weiterhin monatlich im Voraus überwiesen.
  6. Während des Leistungsbezuges sind Sie in der Regel kranken-, pflege- und unfallversichert, bei Bezug von Arbeitslosengeld (SGB III) auch rentenversichert.
  7. Relevante Informationen wie zum Beispiel eine Arbeitsunfähigkeit müssen Sie sofort melden, ebenso alle Änderungen, die Ihre Ansprüche auf eine Förderung beeinflussen.

Schritt-für-Schritt: Wie beantrage ich eine Förderung?

Sie haben die Rahmenbedingungen für die Förderung erfüllt? Dann stehen die Chancen hoch, dass Sie nun ihren AZAV Bildungsgutschein beantragen können und Ihre Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt wird. Dabei gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrer Agentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Jobcenter und teilen Sie dort mit, dass Sie sich für Fördermöglichkeiten einer beruflichen Weiterbildung interessieren.
  2. In einem Beratungsgespräch erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit einen Überblick über Ihre Möglichkeiten. Hier sprechen Sie über Ihre gewünschten Qualifikationen und Kompetenzen.
  3. Im Anschluss an das Gespräch erfahren Sie, ob Sie die Anforderungen für eine Förderung der Weiterbildungskosten erfüllen. Wenn ja, können Sie nun den Bildungsgutschein erhalten.
  4. Nun suchen Sie sich eine passende Fortbildung bw. Umschulung. Bei der Suche nach der passenden beruflichen Weiterbildung hilft das Onlineportal der Bundesagentur für Arbeit.
  5. Kontaktieren Sie Ihren gewünschten Weiterbildungsanbieter. Dieser füllt den Bildungsgutschein aus.
  6. Senden Sie den ausgefüllten Bildungsgutschein an die Agentur für Arbeit zurück. Sobald Sie deren Zusage haben, können Sie mit der geförderten Weiterbildung beginnen.

Diesen Beitrag weiterempfehlen:

Sie wollen mehr spannendes Wissen zur beruflichen Online-Weiterbildung im digitalen Marketing?
Jetzt Newsletter abonnieren