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Das Stichwort „lebenslanges Lernen“ ist in aller Munde und aus der modernen Arbeitswelt nicht hinwegzudenken. Doch warum ist berufliche Weiterbildung wichtig? Was können Sie tun, um eine nebenberufliche Weiterbildung genehmigt zu bekommen? Wir erläutern Ihnen das Vorgehen Schritt für Schritt und geben Ihnen passende Argumente für das Gespräch mit dem Chef an die Hand.
Persönliche Weiterentwicklung, der nächste Schritt auf der Karriereleiter oder Langeweile im Arbeitsalltag– es kann viele gute Gründe geben, warum Angestellte eine Weiterbildung neben dem Beruf in Erwägung ziehen. Vielleicht gehören Sie auch dazu und fragen sich, welche Fördermöglichkeiten es gibt und ob Sie Ihren Urlaub für Ihre Weiterbildung opfern müssen.
Erstmal gilt es, den Begriff genau zu klären, da davon vieles abhängt – beispielsweise die Fördermöglichkeiten. „Weiterbildung neben dem Beruf“ meint die gezielte Fortbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie üben währenddessen in der Regel weiterhin ihren Job aus. Damit unterscheidet sich die nebenberufliche Weiterbildung (so eine weitere gängige Bezeichnung) von der Ausbildung mit Berufsabschluss und dem Studium.
Im Berufsbildungsgesetz findet sich diese Definition:
Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen,
Bei einer Fortbildung erweitern Sie also Ihr Wissen in Ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit. Damit unterscheidet sich dieser Begriff von der Weiterbildung, die weiter gefasst ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden diese Begriffe häufig synonym verwendet. Bei einer Aufstiegsfortbildung wiederum handelt es sich meist eher um eine Weiterbildung. Wenn Sie eine Förderung beantragen, sollten Ihnen diese Unterschiede bekannt sein.
Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es in vielen Formaten und für die unterschiedlichsten Themen. Sowohl Hard Skills als auch Soft Skills für den Job werden vermittelt. Für die Förderung ist die Art, wie der Kurs abgehalten wird, unerheblich. Diese Lernformate gibt es:
Wichtig bei der Auswahl einer nebenberuflichen Weiterbildung: Sie sollte zertifiziert sein. Denn nur mit einem anerkannten Zertifikat können Sie sicher sein, dass die Weiterbildung gewisse Voraussetzungen erfüllt, qualitativ hochwertig ist und für die Förderungen anerkannt wird.
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben und haben sich dafür bestimmte Ziele gesetzt? Dann sollten Sie auf jeden Fall eine Weiterbildung erwägen. Wenn Sie den nächsten Schritt in Ihrer Karriere anstreben, kann die passende Qualifizierung der Schlüssel zum Erfolg sein. Zudem steigern Sie mit einer nebenberuflichen Weiterbildung ganz allgemein Ihren Marktwert und Sie können einfacher eine Gehaltserhöhung ansprechen. Wenn Sie einen Jobwechsel anstreben, erhöht eine qualifizierte Weiterbildung Ihre Chance, eine Stelle in der angestrebten Position zu finden.
Last but not least bringen Weiterbildungen Ihnen persönlich etwas: Die neuen Fähigkeiten tragen zu Ihrer Zufriedenheit und Entwicklung bei. Womöglich trauen Sie sich in Ihrem Job neue Herausforderungen zu und wachsen daran, diese zu bewältigen.
Wenn die Firma eine berufliche Weiterbildung anordnet, gilt sie als Arbeitszeit. Wenn die Initiative von den Angestellten ausgeht, gilt das nicht. Jedoch können sich Regelungen dazu im Arbeits- oder Tarifvertrag finden. Darüber hinaus sind individuelle Absprachen immer möglich.
Nun fragen Sie sich vielleicht: „Habe ich einen Anspruch darauf, für eine Weiterbildung neben dem Beruf freigestellt zu werden?“ Einen allgemeinen rechtlichen Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer gibt es nicht (mit Ausnahme des Bildungsurlaubs – dazu gleich mehr). Regelungen zur Weiterbildung sind jedoch ggf. in Tarif- oder anderen Verträgen geregelt. Prüfen Sie deshalb:
Suchen Sie in diesen Verträgen beispielsweise nach Regelungen zu bezahlter oder unbezahlter Freistellung und Beteiligung oder Übernahme von Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber.
Die meisten Bundesländer haben ein Gesetz zu Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung oder Bildungszeit. Ein solches besagt in der Regel, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben (meist 5 Tage im Jahr). Das heißt, sie können für eine anerkannte Weiterbildung bezahlten Urlaub beantragen, der nicht auf den allgemeinen Urlaub angerechnet wird. Eventuell gibt es Einschränkungen, etwa zur Mindestgröße des Betriebs. Zudem gelten bestimmte Fristen für die Beantragung des Bildungsurlaubs. Eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen in den einzelnen Ländern finden Sie auf der Website der Kultusministerkonferenz.
Gut zu wissen, wenn Sie Ihren Beruf remote oder hybrid in einem anderen Bundesland ausüben: In der Regel ist für den Bildungsurlaub das Bundesland maßgeblich, in dem die Firma ihren Sitz hat. Bestenfalls findet sich im Arbeitsvertrag eine Regelung dazu.
Abhängig vom aktuellen Status gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung. Es empfiehlt sich, sich bei der entsprechenden Stelle oder dem Weiterbildungsanbieter individuell beraten zu lassen, welches Programm und welcher Fördertopf in Frage kommt. Auch für Unternehmen gibt es spezielle Förderprogramme, etwa von den Bundesländern und der Arbeitsagentur. Damit können sie die Weiterbildung der Angestellten einfacher finanzieren.
Angestellte können im „klassischen Individualverfahren“ bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Kostenübernahme für eine zertifizierte berufliche Weiterbildung stellen. Damit die Arbeitsagentur die Kosten übernimmt, ist es in der Regel nötig, dass der Arbeitgeber einen Anteil dazu gibt.
Aufgepasst: Was viele nicht wissen, ist, dass Unternehmen Ihre Mitarbeiter in digitalen Kompetenzen bis zu 100% kostenlos weiterbilden lassen können. Möglich macht das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung oder kurz Qualifizierungschancengesetz. Darüber werden Weiterbildungskosten bis zu 100% von der Agentur für Arbeit übernommen sowie ein Arbeitsentgelt-Zuschuss erstattet. Die Förderung ist darauf ausgerichtet, Arbeitnehmern, deren berufliche Tätigkeiten durch den digitalen Wandel bedroht sind, eine Erweiterung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen. Eine tolle Chance, um beim Aufbau digitaler Kompetenzen oder Themen wie dem Social Media Marketing konkurrenzfähig zu bleiben. Die Weiterbildungen können in Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend oder während der Kurzarbeit absolviert werden. Es kann auch ein Sammelantrag für mehrere Mitarbeiter eingereicht werden.
Wer arbeitssuchend, in Kurzarbeit, befristet angestellt oder arbeitslos ist, hat gute Chancen, einen AZAV-Bildungsgutschein zu erhalten. Das gilt ebenso für Berufstätige, die darlegen können, dass eine Weiterbildung ihren Arbeitsplatz sichert. Diesen beantragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Auch hier gilt: Nur zertifizierte Weiterbildungen können gefördert werden.
Bitte beachten Sie: Der Bildungsgutschein ist nach Genehmigung maximal drei Monate lang gültig. Weiterbildungsanbieter dürfen ihn nur in diesem Zeitraum annehmen. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser drei Monate Ihre gewünschte berufliche Weiterbildung beginnen müssen.
Im Internet finden Sie mit den passenden Stichworten die Anbieter. Auf Anfrage erhalten Sie weiteres Infomaterial per Post oder individuelle Beratung im persönlichen Gespräch. In der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich über das gesamte Angebot mit anerkanntem Zertifikat informieren. Dort finden Sie auch die Weiterbildungsangebote der Social Media Akademie:
Mit diesen Informationen und denen aus Ihren Verträgen im Gepäck haben Sie größere Chancen, eine Weiterbildungsförderung und/oder Freistellung für die Zeit der beruflichen Weiterbildung von Ihrem Arbeitgeber zu erhalten. Wenn Sie Ihren Wunsch nach Weiterbildung bereits im jährlichen Mitarbeitendengespräch geäußert haben, haben Sie schon eine Basis gelegt. Zudem können Sie anhand der Reaktion abschätzen, wie Ihre Chefin/Ihr Chef bei den Themen lebenslanges Lernen und Weiterbildung „gepolt“ ist.
Wichtig ist, dass Sie aus ihrer/seiner Sicht argumentieren. Also: Warum ist es für sie/ihn von Vorteil, wenn Sie eine Weiterbildung neben dem Beruf absolvieren? Einige mögliche Argumente:
Sie sehen: Wenn Sie eine Weiterbildung neben dem Beruf machen möchten, haben Sie viele Angebote und Möglichkeiten. Das gilt auch für die Weiterbildungsförderung. Selbst wenn Angestellte keinen generellen Anspruch auf eine direkte – etwa Übernahme der Kosten – oder indirekte – etwa Freistellung während der Zeit der Fortbildung – haben, tun die Unternehmen Gut daran, das Engagement zu unterstützten. Denn nicht zuletzt profitieren sie selbst, wenn ihre Mitarbeitenden neue Fähigkeiten erwerben, motiviert und stets up-to-date sind.
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