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Weiterbildungen können helfen, einen Job zu bekommen oder den Beruf zu behalten. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es Förderungen durch die Agentur für Arbeit. Doch welche Weiterbildung zahlt das Arbeitsamt tatsächlich? Was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier im Überblick.
Menschen in ein Arbeitsverhältnis vermitteln und sie langfristig dort halten – das ist Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit. Weiterbildungen können dabei helfen, vor allem in unserer schnelllebigen Welt, in der sich durch Digitalisierung und Globalisierung auf dem Arbeitsmarkt ständig etwas ändert. Daher ist es möglich, durch das Arbeitsamt eine Förderung für Weiterbildungen zu erhalten – für Teilnahmegebühren, Reise- oder Materialkosten. Ein Recht darauf gibt es nicht, aber wenn die Voraussetzungen passen, stehen die Chancen auf einen Zuschuss oder gar eine komplette Übernahme der Lehrgangskosten mithilfe eines Bildungsgutscheins gut.
Neu ist dabei: Seit 1. Januar 2025 erfolgt die finanzielle Unterstützung durch die Agentur für Arbeit auch für Kunden des Jobcenters.
Wenn Sie eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung machen möchten, um einen Job zu finden oder ihren zu behalten, fragen Sie sich wahrscheinlich: Habe ich ein Recht auf eine Förderung vom Arbeitsamt? Die Antwort darauf lautet: Nein. Doch wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, stehen die Chancen gut, dass das Arbeitsamt Weiterbildungen oder Umschulungen dennoch bezahlt. Neben notwendigen Formalitäten muss die Weiterbildung bestimmte Ziele verfolgen: Zum Beispiel soll durch sie eine bestehende Arbeitslosigkeit beendet oder eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden können. Auch den Berufsabschluss nachzuholen kann ein Grund sein, weshalb das Arbeitsamt eine Weiterbildung finanziell fördert.
Auch wer in einem Unternehmen beschäftigt ist, kann eine Förderung der beruflichen Weiterbildung in Anspruch nehmen. Schließlich spielt die persönliche und berufliche Entwicklung von Beschäftigten auch für die Arbeitgeber eine große Rolle und Fortbildungen sind ein gutes Instrument, um Mitarbeiter langfristig zu binden und ihnen in der Firma neue Wege zu ermöglichen.
Durch das Qualifizierungschancengesetz unterstützt die Agentur für Arbeit Betriebe mit Zuschüssen zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall. Wichtig ist, dass bei der beruflichen Weiterbildung mehr als 120 Stunden absolviert werden, die allerdings nicht am Stück stattfinden müssen. Ob in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend: Die Fortbildung muss Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Die Übernahme der Kosten kommt hier auf die Größe des Betriebs an. Möglich sind zwischen 25 und 100 Prozent der Weiterbildungskosten und die Übernahme des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung zwischen 25 und 75 Prozent. Die genauen Informationen zur Förderung durch die Agentur für Arbeit finden Sie hier: Bundesagentur für Arbeit - Individuelle Förderung von Beschäftigten.
Um die richtige Weiterbildung für die eigenen Beschäftigten zu finden, hilft das nationale Onlineportal „mein NOW" Dort finden Unternehmen etwa einen Fördernavigator mit bundesweiten Angeboten sowie Förderungen des Bundeslandes. Außerdem finden Sie dort Branchentrends, Online-Tests und verschiedene Tools, um die betriebliche Weiterbildung zu planen.
Was heißt es, dass eine Weiterbildung "zertifiziert" ist? Das ist im Sozialgesetzbuch (§ 179) geregelt. Darin ist verankert, dass eine zertifizierte Weiterbildung bei der Gestaltung von Organisation, Inhalten, Methoden und Materialien erfolgversprechend sein muss, dass die Teilnahmebedingungen angemessen und die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllt sind. Die sogenannte AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) für Institute, Bildungsträger und Weiterbildungen stellt daher die Qualität sicher.
AZAV-zertifizierte Weiterbildungsangebote der Social Media Akademie finden Sie hier: Bildungsgutschein Weiterbildung
Beispiele für Weiterbildungen, bei denen eine finanzielle Unterstützung durch die Agentur für Arbeit erfolgt:
Auch folgende Angebote außerhalb denen der Agentur für Arbeit können für Fördermöglichkeiten infrage kommen:
Sind die Voraussetzungen erfüllt und hat das Arbeitsamt einer Förderung der beruflichen Weiterbildung zugestimmt, geht es an die Kostenübernahme. Hier zahlt das Amt aber keineswegs einfach eine Pauschale, sondern finanziert bestimmte Kosten einer beruflichen Weiterbildung:
Je nach Maßnahme und individueller Situation können die Beträge, die das Arbeitsamt für eine berufliche Weiterbildung bezahlt, stark variieren. Übrigens: Das Arbeitslosengeld läuft während der Weiterbildung ganz normal weiter. Die Dauer des Bezugs verlängert sich sogar: Pro Tag der Fortbildung verringert sich die Anspruchszeit nur um einen halben Tag. Dies gilt, wenn zum Zeitpunkt der Beantragung noch mindestens 30 Tage Anspruch bestanden. Einen Sonderfall stellt die Kurzarbeit dar. Hier kann den Antrag auch der Arbeitgeber stellen, um für die Arbeitnehmer im Unternehmen eine berufliche Weiterbildung gefördert zu bekommen.
Sie haben die Rahmenbedingungen für die Förderung erfüllt? Dann stehen die Chancen hoch, dass Sie nun ihren AZAV Bildungsgutschein beantragen können und Ihre Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt wird. Dabei gehen Sie folgendermaßen vor:
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